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Zutritt zur Sportanlage Anton Zinner Sportplatz der SG Blau Weiss Bad Kösen von Zuschauer / Eltern zum Spielbetrieb .

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++++++Update 09.11.2021++++++

Ab Montag, den 08.11.2021,gelten für den Vereinssport im Burgenlandkreis die Regelungen der 6. Verordnung zur Änderung der Vierzehnten SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung des Landes Sachsen-Anhalt, welche nach heutigem Stand bis zum 12. November Gültigkeit besitzt. (alle Regelungen siehe Anlage: Lesefassung Sechste ÄVO der 14. SARS-CoV, Seite 15ff. §11)

Der Zutritt zum Sportplatz findet nach den Vorgaben der aktuellen 3G Regeln statt

und werden am Einlass kontrolliert.

Bitte auch den Personalausweis bereithalten. Das muss sein.

 

Zutritt haben:

- Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres,

  Voraussetzung keine Corona-ähnliche Symptome

- Personen, die über einen vollständigen Impfschutz gegen das neuartige

  Coronavirus SARS-CoV-2 verfügen,

- Personen, die im Besitz eines auf sie ausgestellten Genesenennachweises sind

- durch Vorlage eines negativem Testprotokolls  

  • Selbsttestung nach dem Vier-Augen Prinzip ist möglich
  • Die Durchführung des Tests darf zeitlich nicht länger als 24 Stunden vor dem Beginn der jeweiligen Sportveranstaltung liegen.
  • Die Bestätigung der Testung kann ausschließlich durch volljährige Personen erfolgen, die Volljährigkeit ist daher im Protokoll anzugeben.

 

Zutritt  erfolgt nur über Eingang Reha Klinik / Gradierwerk.

Wer zum Spiel die Nachweise  vergessen hat, kann das Spiel nicht anschauen!

Testprotokoll (Vier-Augen-Prinzip)